AGB

Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Bornaer Land

1. Allgemeines

Falls nichts anderes ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt worden ist, gelten für alle unsere Bestellungen und Aufträge unsere allgemeinen Bedingungen. Ausnahmen sind auch dann nicht zulässig, wenn der Lieferer oder Unternehmer in seinen Vertragsangeboten oder Vertragsannahmen ausdrücklich auf seine eigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen hinweist. Alle unsere Bestellungen und Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit der Schriftform.

2. Umfang der Liefer- und Leistungspflicht

Für den Umfang oder die Leistung sind unsere schriftliche Bestellung oder der Wortlaut unseres Auftrages maßgebend. Die Lieferungen haben stets frei Verwendungsstelle zu erfolgen. Alle Abweichungen bedürfen unserer vorhergehenden ausdrücklichen Zustimmung.

3. Lieferzeit

Falls nicht anders vereinbart, sind alle Lieferungen und Leistungen unverzüglich auszuführen. Falls Lieferant oder Unternehmer unsere Bestellung oder unseren Auftrag nicht ausführen wollen oder können, müssen sie uns das unverzüglich schriftlich mitteilen. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Bei Überschreitung behalten wir uns den Rücktritt vor. Nach Ablauf einer Nachfrist können wir Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Leistung stellen.

4. Gefahrenübergang

Wir verpflichten uns, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualität- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Rügen, die innerhalb von einer Frist von 5 Arbeitstagen beim Lieferanten eingehen, sind rechtzeitig. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu. Unabhängig hiervon sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderliche Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, behalten wir uns ausdrücklich vor.

5. Zahlung, Bezahlung, Zahlungsweise

Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweisender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferungen „frei Haus“ einschließlich Verpackung ein. Der Lieferer kann auf der Rechnung den gewünschten Zahlungsweg angeben, den der Besteller nach Möglichkeit berücksichtigt. Bei der Nennung der Bankverbindung ist vom Lieferer auch die IBAN anzugeben.
Als Tag der Zahlung gilt:

a)     bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln der Tag der Übergabe oder der Einlieferung
b)     bei Bezahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung der Tag der Einlieferung
c)     bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Bestellers der Tag der Hingabe oder der Absendung des Auftrages an die Post oder Geldinstitut.
Rechnungsbegleichung erfolgt 30 Tage nach Rechnungserhalt.
Vom Lieferer angebotenes Skonto wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderte Zahlungsfristen eingehalten werden. Soweit Skonto vereinbart ist, beginnen die Skontofristen mit dem Tage des Einganges der prüfbaren Rechnung (Eingangsstempel der Empfangsstelle), jedoch bei Lieferleistungen nicht vor dem Tag des Einganges der Lieferleistung bei der Anlieferungsstelle.
Auf der Rechnung ist vom Lieferer der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistungen zu vermerken.

6. Sonstiges

Unsere Einkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit den Lieferanten. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.

7. Gerichtsstand/Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist Leipzig. Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

8. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.