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Hinweise für Kunden

Sie wollen einen Trinkwasseranschluss legen oder verändern lassen und benötigen einen Installateur? In unserem Installateurverzeichnis finden Sie die beim ZBL eingetragenen Installateure. Installationsarbeiten an Kundenanlagen dürfen nur von Installationsunternehmen vorgenommen werden, die in einem Installateurverzeichnis eingetragen sind (siehe AVBWasserV § 12 Abs. 2).

Hinweise für die Installateure

Sie sind ein Installateurbetrieb und wollen sich in unserem Installateurverzeichnis listen lassen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

 

Slideshow Items

ELEKTRO-Service J. Teichmann GmbH

Kantstraße 2
04552 Borna
Tel.: 03433-777710
Tel.: 034337777122

Gas Schubert

Bornaer Straße 31
04565 Regis-Breitingen
Tel.: 034343-51446
Tel.: 034343-53651

Gas- und Wasserinstallation Andreas Schulze

Pürstener Straße 9, OT Kahnsdorf
04575 Neukieritzsch
Tel.: 03433-910144
Tel._ 03433-305491

GEBA Frankenhain

Querstraße 16
04654 Frohburg
Tel.: 034341-33741
Tel.: 0177-3633363

Gerber GmbH

Schletterstraße 6
04539 Groitzsch
Tel.: 034296-48890

H+S Haustechnik Böhlen GmbH

Werkstraße 2
04564 Böhlen
Tel.: 034206-34235

HausFuchs Borna UG

Fockendorfer Weg 9, OT Thräna
04552 Borna
Tel.: 0176 45870905

Haustechnik Niessen

Otto-Fischer-Straße 1
04564 Böhlen
Tel.: 034206-52965
Tel.: 0178 4779634

Haustechnik Wiesenbach GmbH

Gewerbegebiet Waldstraße 5
04552 Borna
Tel.: 03433-27500

Heizung-Sanitär Horst Lemanczyk

Bahnhofstraße 10
04571 Rötha
Tel.: 034206-52306

Heizungsbau Henk Hermsdorf

Leibnizstraße 21 a
04552 Borna
Tel.: 03433-260804
Tel.: 0172-7928243

HWS GmbH & Co. KG Böhlen

Werkstraße 28
04564 Böhlen
Tel.: 034206-67760

Installateur- und Heizungsbau Steffen Schroeder

Straße des 15. Oktober Nr. 7
04575 Neukieritzsch
Tel.: 03433-902661
Tel.: 0170-5130825

Jörg Becker & Eric Becker GbR

Altstädter Hauptstraße 38
04552 Borna
Tel.: 03433-201051

Klempner - Installateur Lutz Dorschel

Otto-Fischer-Straße 7
04564 Böhlen
Tel.: 034206-51182
Tel.: 034206-73773

Klempnerei Kluge

Am Wilhelmschacht 10
04552 Borna
Tel.: 03433-205120

M & R Gebäudetechnik GmbH & Co. KG

Abtsdorfer Straße 30
04552 Borna
03433-919023

Naumann Haustechnik

Güntzelstraße 1a
04571 Rötha
Tel.: 034206-55392

Renner

Am Südhang 11
04567 Kitzscher
Tel.: 03433-740385
Tel.: 03433-730050

Reuter & Wiesner GbR

Am Anger 17
04463 Großpösna
Tel.: 034498-818935
Tel.: 0157-75982501

riwa H-S-Energietechnik

Espenhainer Straße 7
04571 Rötha
Tel.: 0163-8701783

Sanitär und Heizungsbau Stefan Rühl

Glück-Auf-Straße 9
04575 Neukieritzsch
Tel.: 03433-912194
Tel.: 0171-3837695

Sanitär-Heizung-Klima Steffen Schulze

D 26A
04523 Elstertrebnitz
Tel.: 034296-49362
Tel.: 034296-49364

Schade, Werner

Cöllnitzer Straße 13, OT Großpriesligk
04539 Groitzsch
Tel.: 034296-42558
Tel.: 034296-43558

SHK Kai Genser UG

Arthur-Graf-Straße 32
04539 Groitzsch
Tel.: 034296-74772

SHK Thrandorf

Markt 6
04523 Pegau
Tel.: 034296-76859
Tel.: 034206-76630

Stenzel Heizung Sanitär GmbH

Leipziger Straße 26a,
04571 Rötha
Tel.: 034206-777790

Wagner & Wiedersich GmbH

Breitstraße 12
04539 Groitzsch
Tel.: 034296-41209
Tel._ 034296-49131

Weißflog Haustechnik

Am Sportplatz 5
04567 Kitzscher
Tel.: 0176-57861917

Wolfgang Ziegler GmbH

Am Anger 3, OT Espenhain
04571 Rötha
Tel.: 034206-54103

Tägliche Qualität, die dich erfrischt

Tägliche Qualität,
die dich erfrischt

Unser Trinkwasser ist ein Naturprodukt mit natürlichen Mineralien aus der Region. Als wichtigstes Lebensmittel ist es klar, kühl, frisch und stets streng kontrolliert. Wir versorgen den Landkreis Borna mit der Ressource von konstant hoher Qualität. 

Trinkwasserqualität

Die aktuellen Informationen gemäß Trinkwasserverordnung können Sie hier Download einsehen.

Wasserhärte

Die Härte von Wasser wird durch die Menge gelöster Calcium- und Magnesiumverbindungen („Kalk") charakterisiert. Je höher der Gehalt, desto härter das Wasser. Die Angaben erfolgen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Diese teilt man gemäß Waschmittelgesetz in drei Härtebereiche ein. Die folgende Tabelle verdeutlicht den Zusammenhang.

Härtebereich  Beschreibung mmol Calciumcarbonat/l  °dH
1 weich 0 bis 1,5 0 bis 8,4
2 mittel 1,5 bis 2,5 8,4 bis 14
3 hart über 2,5  über 14

Umrechnung der Gesamthärte: 1 mmol/l=5,61 °dH

Die Härte des Trinkwassers hat keinen Einfluss auf seine Qualität. Sie erteilt lediglich Auskunft über den Gehalt der beiden Mineralstoffe Calcium und Magnesium.

Für Wasserleitungen im Haus ist eine gewisse Wasserhärte durchaus wünschenswert.
Es entwickelt sich eine schützende Kalkbeschichtung, die die Korrosionsgefahr in den
Rohren mindert.

Trinkwassergüte wird durch ständige Qualitätskontrolle garantiert.

Grundlage hierfür sind die strengen gesetzlichen Anforderungen in der Bundesrepublik Deutschland an die physikalische, chemische und bakteriologische Beschaffenheit des Trinkwassers, festgelegt in der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001. Die Einhaltung der Trinkwasserqualität wird ständig durch ein Trinkwasserlabor und durch das zuständige Gesundheitsamt kontrolliert.

Das durch die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH und unsere Wasserwerke Borna-Kesselshain und Borna-Altstadt gelieferte Trinkwasser entspricht in allen Belangen den gesetzlichen Anforderungen. In unserem Verbandsgebiet werden alle Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung eingehalten und zum Teil weit unterschritten. Hinsichtlich der Wasserlieferer, Aufbereitung des Trinkwassers und Zusatz von Chemikalien  wurden im Verbandsgebiet keine Veränderungen vorgenommen.

Bereich Trinkwasserbereitstellung Härtebereich
Beucha, Blumroda, Borna, Braußwig, Breunsdorf, Dalitzsch, Dittmannsdorf, Dreiskau-Muckern, Espenhain, Eula mit Kesselshain, Gaulis, Gestewitz, Großpösna (Lagovida), Großpötzschau, Großstolpen, Großzössen, Haubitz, Hainichen, Kahnsdorf, Kieritzsch, Kitzscher, Kleinbeucha, Kleinpötzschau, Lippendorf, Lobstädt, Mölbis, Oelzschau, Pödelwitz, Pötzschau, Rötha, Steinbach, Stockheim, Thierbach, Trages Wasserwerk Kesselshain mittel, Härtebereich 2, 2,5 mmol/l, entspricht 14,0 °dH
Deutzen, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Böhlen Mischwasserversorgung je nach Fahrweise von Wasserwerk Kesselshain und von Fernwasserversorgung Torgau mittel, Härtebereich 2, 1,98 mmol/l, entspricht 11,1 °dH
Borna-Altstadt, Neukirchen, Wyhra, Raupenhain, Plateka, Zedtlitz je nach Fahrweise von Wasserwerk Kesselshain und von Wasserwerk Altstadt mittel, Härtebereich 2, 2,3 mmol/l, entspricht 13,1 °dH
Pegau, Wiederau, Weideroda, Großstorkwitz, Audigast, Kobschütz, Schnaudertrebnitz, Elstertrebnitz, Flugplatz Böhlen Fernwasserversorgung Torgau AGS Rüssen mittel, Härtebereich 2, 1,93 mmol/l, entspricht 10,8 °dH
Groitzsch, Altengroitzsch, Großprießligk, Wischstauden, Brösen, Auligk mit Gatzen, Kleinprießligk, Saasdorf, Löbnitz-Bennewitz Fernwasserversorgung Torgau AGS Groitzsch mittel, Härtebereich 2, 1,93 mmol/l, entspricht 10,8 °dH
Ramsdorf, Hagenest, Wildenhain, Thräna, Michelwitz, Nöthnitz, Maltitz, Nehmitz, Berndorf, Kleinhermsdorf, Hemmendorf, Methewitz, Pautzsch, Droßkau, Obertitz, Cöllnitz, Langenhain, Oellschütz, Hohendorf, Versorgungsgebiet Altenburg / Lucka Fernwasserversorgung Torgau AGS Lucka mittel, Härtebereich 2, 1,93 mmol/l, entspricht 10,8 °dH

Verbrauchsgebühr ab 01.01.2025

Abnahmemenge netto brutto
bei einer Abnahmemenge pro Messeinrichtung bis 50.000 m³/Jahr 2,15 €/m³ 2,30 €/m³
bei einer Abnahmemenge pro Messeinrichtung von über 50.000 m³/Jahr:
- für Abnahmemengen bis 50.000 m³/Jahr:
- für die 50.000 m³/Jahr übersteigende Abnahmemenge:
2,15 €/m³
1,41 €/m³
2,30 €/m³
1,51 €/m³
bei einer Abnahmemenge pro Messeinrichtung von über 100.000 m³/Jahr:
- für Abnahmemengen bis 50.000 m³/Jahr:
- für die 50.001 m³/Jahr bis 100.000 m³/Jahr:
- für die 100.000 m³/Jahr übersteigende Abnahmemenge:
2,15 €/m³
1,41 €/m³
1,24 €/m³
2,30 €/m³
1,51 €/m³
1,33 €/m³

Grundgebühr nach Wohneinheiten*

brutto: 7,49 € pro Monat

* Wohneinheit
Als Wohneinheit gelten zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte oder genutzte Räume, die entweder nach ihrer Anordnung oder nach ihrem tatsächlichen Gebrauch zusammen genutzt werden. Zur Mindestausstattung einer Wohnung gehören Koch- und Waschgelegenheiten sowie wenigstens die Mitbenutzung einer Etagen- oder Außentoilette.  

Grundgebühr bei Nichtwohneinheiten**

Neben der Verbrauchsgebühr wird eine Grundgebühr gestaffelt nach den Zählergrößen der Wasserzähler erhoben.

Zählergrößen nach EU-Messgeräte-Richtlinie

** Nichtwohneinheit
Eine Nichtwohneinheit sind Räume, welche überwiegend zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt werden (z.B. Gewerbebetriebe; Einrichtungen des medizinischen, pflegerischen, kirchlichen oder kulturellen Bereiches, sowie der Wissenschaft und Forschung; eigene Geschäftsräume von freiberuflich tätigen Personen außerhalb der Wohneinheit) - sowie Räumlichkeiten mit Sondernutzung.  

Zählergröße pro Monat (netto) pro Monat (brutto) Zählergröße pro Monat (netto) pro Monat (brutto)
Q34 7,00 € 7,49 € Q3160 280,00 € 299,60 €
Q310 17,50 € 18,72 € Q3250> 437,50 € 468,12 €
Q316 28,00 € 29,96 € Q325/Q34 43,75 € 46,81 €
Q325 43,75 € 46,81 € Q363/Q34 110,25 € 117,96 €
Q340 70,00 € 74,90 € Q3100/Q34 175,00 € 187,25 €
Q363 110,25 € 117,96 € Q3250/Q316 437,50 € 468,12 €
Q3100 175,00 € 187,25 € Q3400/Q316 700,00 € 749,00 €

Beste Reinigung,
ist unser Anspruch

Niederschlagswasser und Schmutzwasser aus den Haushalten und Unternehmen im Landkreis Borna gilt es wieder aufzubereiten. Die Abwasserbehandlung ist wichtig, um einen guten Gewässerzustand zu erhalten. Auf einem hohen technischen Niveau und mit modernster Technik kümmern wir uns darum. 

Beste Reinigung, ist unser Anspruch

Verbrauchsgebühr ab 01.01.2025

Gebühr brutto Datum
Schmutzwassergebühr 2,22 € pro m³ 01.01.2025
Niederschlagswassergebühr 1,11 € pro m² seit 01.01.2022

Grundgebühr nach Wohneinheiten*

brutto: 10,00 € pro Monat / 01.01.2025

* Wohneinheit
Als Wohnungseinheit gelten zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte oder genutzte Räume, die entweder nach ihrer Anordnung oder nach ihrem tatsächlichen Gebrauch zusammen genutzt werden. Zur Mindestausstattung einer Wohnung gehören Koch- und Waschgelegenheiten sowie wenigstens die Mitbenutzung einer Etagen- oder Außentoilette.

Grundgebühr bei Nichtwohneinheiten**

Neben der Einleitungsgebühr wird eine Grundgebühr gestaffelt nach den Zählergrößen der Wasserzähler für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung erhoben.

Zählergrößen nach EU-Messgeräte-Richtlinie

** Nichtwohneinheit
Eine Nichtwohneinheit sind Räume, welche überwiegend zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt werden (z.B. Gewerbebetriebe; Einrichtungen des medizinischen, pflegerischen, kirchlichen oder kulturellen Bereiches, sowie der Wissenschaft und Forschung; eigene Geschäftsräume von freiberuflich tätigen Personen außerhalb der Wohneinheit) - sowie Räumlichkeiten mit Sondernutzung.

Zählergröße pro Monat (brutto) Zählergröße pro Monat (brutto)
Q34 10,00 € Q3160 400,00 €
Q310 25,00 € Q3250> 625,00 €
Q316 40,00 € Q325/Q34 62,50 €
Q325 62,50 € Q363/Q34 157,50 €
Q340 100,00 € Q3100/Q34 250,00 €
Q363 157,50 € Q3250/Q316 625,00 €
Q3100 250,00 € Q3400/Q316 1000,00 €

Wir leihen Ihnen gerne unseren Standrohrzähler aus

Die Standrohrzählerausgabe und -rückgabe erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0175 62 07 21 5 oder per
E-Mail an standrohrzaehlerausleihe@zbl-borna.de

Dienstags und donnerstags von: 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr.
Gesonderte Terminvereinbarungen sind im Ausnahmefall möglich. Darüber entscheidet die Terminvergabestelle.

Termin buchen

Termin buchen

0175 62 07 21 5 oder
standrohrzaehlerausleihe@zbl-borna.de

Kaution überweisen

Kaution überweisen

250,00 €
Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE43 1203 0000 0001 3070 16
BIC: BYLADEM1001

Standrohrzähler abholen

Standrohrzähler abholen

Lager - Halle 3
Sie erhalten nach Vorlage des Einzahlungsbeleges den Standrohrzähler und es wird ein Vertrag Ausleihe Standrohrzähler mit Ihnen abgeschlossen.
Gerne können Sie diesen bereits ausgefüllt mitbringen.

Gartenwasserzähler

Befreiung von der Schmutzwassergebühr

Gilt nur für die Orte: Borna Stadt, Alte Siedlung Kesselshain, Thräna, Blumroda, Deutzen, Regis-Breitingen Stadt, Ramsdorf, Hagenest, Wildenhain

Die Kunden des ZBL der o.g. Orte haben gemäß § 43 Abs. 1 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (AbwS), in ihrer jeweils gültigen Fassung, die Möglichkeit, einen Gartenwasserzähler zu installieren. Die Entnahme von Trinkwasser über einen Gartenwasserzähler darf ausschließlich nur zur Grundstücksbewässerung verwendet werden.

Der Gartenwasserzähler ist Eigentum des Kunden und kann durch diesen oder durch ein beauftragtes Unternehmen nach dem Hauptwasserzähler installiert werden.

schriftlicher Antrag zur Installation eines Gartenwasserzählers - Meldepflicht

schriftlicher Antrag zur Installation eines Gartenwasserzählers - Meldepflicht

per E-Mail an kundenbuero@zbl-borna.de
oder per Post

Installation des Gartenwasserzählers

Installation des Gartenwasserzählers

Abnahmepflicht durch ZBL-Mitarbeiter

Abnahmepflicht durch ZBL-Mitarbeiter

Verwaltungskosten 45,00 €,
zzgl. Fahrtkostenpauschale 20,00 €
gesetzliche Eichfrist alle 6 Jahre

Der Schmutzwasserabzug erfolgt dann mit dem Gebührenbescheid für das jeweilige Abrechnungsjahr. Bei Ablauf der gesetzlichen Eichfrist erfolgt automatisch der Wegfall des Schmutzwasserabzugs.

Um die Schmutzwasserabsetzung zu ermöglichen, müssen Sie bis zum 31.12. eines jeden Jahres den Zählerstand Ihres Gartenwasserzählers per E-Mail an kundenbuero@zbl-borna.de oder per Post übermitteln.