Der Zweckverband

Für alle Angelegenheiten, die in der Region rund um Borna mit Trinkwasser und Abwasser zusammenhängen,  ist der Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land zuständig. Trinkwasserseitig für den ehemaligen Landkreis Borna und abwasserseitig  nur für die Stadt Borna mit OT Thräna jedoch ohne Ortsteile Wyhra, Zedtlitz, Eula, Haubitz, Gestewitz und Kesselshain (nördl. d. B 176);  für die Stadt Regis-Breitingen mit Ortsteilen und für Neukieritzsch OT Deutzen.

Zur Bewältigung dieser Aufgaben betreibt der Zweckverband für die Trinkwasserversorgung mehr als 802 Kilometer Trinkwasserleitungen.  Damit werden alle Industrie- und Gewerbestandorte und über 60.900 Einwohner dieser Region mit über 15.700 Kundenanschlüssen versorgt.  Die Erzeugung und Bereitstellung des Trinkwassers erfolgt in zwei hochmodernen eigenen Anlagen am Standort Borna und durch Zukauf  von Fernwasser der Elbaue-Ostharz GmbH. Die Qualität des Trinkwassers erfüllt jederzeit die Anforderungen der Trinkwasserverordnung  und wird höchsten Ansprüchen gerecht.

Für die Abwasserentsorgung betreibt der Zweckverband mehr als 159 Kilometer Transportsysteme und Ortskanalisationen.  Dazu kommen drei hochmoderne Kläranlagen in eigener Trägerschaft, die in der Lage sind, allen Reinigungsanforderungen gerecht zu werden.  Der Zweckverband entsorgt das Abwasser von über 21.300 Einwohner dieser Region mit über 4.300 Kundenanschlüssen.

Welche Städte und Gemeinden  gehören zu unserem Verband?

  • Bad Lausick (für Ortsteil Steinbach, Beucha, Kleinbeucha und Stockheim), Böhlen (ohne Stadtteil Großdeuben), Borna, Elstertrebnitz, Groitzsch, Großpösna (für Ortsteil Dreiskau-Muckern), Kitzscher, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Pegau, Rötha.

  • Stadt Borna mit OT Thräna (jedoch ohne Ortsteile Eula, Haubitz, Gestewitz, Kesselshain (nördl. B 176), Neukirchen, Wyhra, Zedtlitz), Neukieritzsch OT Deutzen, Regis-Breitingen.

  • Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat und die/der Verbandsvorsitzende.

Unsere Historie

Der Zweckverband Wasserversorgung Bornaer Land wurde am 20.12.1991 als Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung Landkreis Borna gegründet. Der Abwasserzweckverband „Pleißetal" wurde am 30.06.1992 gegründet. Seit dem 01. Januar 1994 führte der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in wirtschaftlicher Selbstständigkeit die Trinkwasserversorgung und gemäß Zweckvereinbarung vom 03. Februar 1994 die Geschäftsbesorgung für den Abwasserzweckverband „Pleißetal" durch. Seit dem 1. Februar 1998 führte er den Namen „Zweckverband Wasserversorgung Bornaer Land".

Zur Steigerung der Effektivität und der Nutzung weiterer Synergieeffekte haben sich die beiden Verbände zum  Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land zusammengeschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Verbandssatzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 52/2005 vom 29.12.2005 ist der gemeinsame „Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land" (ZBL)  zum 30. Dezember 2005 wirksam entstanden.

Der „Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land" ist Rechtsnachfolger des Zweckverbandes Wasserversorgung Bornaer Land sowie des Abwasserzweckverbandes „Pleißetal" und übernimmt deren Rechte und Pflichten im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Aufgaben des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Bornaer Land in den Bereichen

Der Zweckverband regelt die Bedingungen der von ihm durchzuführenden
Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung durch Satzungen.

Der Zweckverband kann Aufgaben im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung für Dritte erledigen.

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Aufgaben im Bereich Abwasser

Aufgaben im Bereich Abwasser

Der Zweckverband hat die Aufgabe, anstelle der Mitglieder Borna, Neukieritzsch OT Deutzen und Regis-Breitingen in deren Gebiet die öffentliche Abwasserbeseitigung im Sinne des § 63 Abs. 1 SächsWG durchzuführen. Er hat insbesondere alle Abwasserbeseitigungsanlagen einschließlich der Ortskanäle und der Sonderbauwerke zu planen, zu errichten, zu unterhalten, zu erweitern und zu betreiben. Ebenso hat er den in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamm und den in abflusslosen Gruben anfallenden Inhalt zu entnehmen, zu transportieren, zu behandeln und zu beseitigen. Die bei der Abwasserbeseitigung anfallenden Reststoffe und Abfälle sind einer Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.

Der Zweckverband ist, soweit ihm die Aufgabe der Abwasserbeseitigung übertragen ist, gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 SächsAbwAG anstelle der Kleineinleiter abgabepflichtig. Zur Deckung der dem Zweckverband dabei entstehenden Aufwendungen soll er gemäß § 8 Abs. 2 SächsAbwAG, von dem jeweiligen Eigentümer oder an dessen Stelle von den dinglich Nutzungsberechtigten des Grundstücks eine Abgabe nach einer gesonderten Satzung erheben.

Aufgaben im Bereich Wasser

Aufgaben im Bereich Wasser

Der Zweckverband hat die Aufgabe, anstelle seiner Mitglieder die öffentliche Wasserversorgung im Sinne des § 57 Abs. 1 SächsWG durchzuführen. Er hat insbesondere alle Wasserversorgungsanlagen zu errichten, zu unterhalten, zu erweitern und zu betreiben.

Sämtliche Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder zur Wasserversorgung und die damit verbundenen Befugnisse und Verpflichtungen gegenüber Anschlussnehmern und Dritten gehen in vollem Umfang auf den Zweckverband über.

Dies gilt insbesondere für das Recht, Abgaben zu erheben.

 

Stellenausschreibungen

Derzeit sind keine Stellen ausgeschrieben.

Stellenausschreibung

Derzeit sind keine Stellen ausgeschrieben.

Öffentliche Ausschreibungen

  • Informationen über beabsichtigte Öffentliche Ausschreibung nach VOB/VOL.

    Jahr; lfd. Nr.; Art der Maßnahme;

    1. Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
    2. Auftragsgegenstand
    3. Ort der Ausführung 
    4. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
    5. voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
  • Information nach VOB 19 Abs. 5 über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

    Jahr; lfd. Nr.; Art der Maßnahme;

    1. Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
    2. Auftragsgegenstand
    3. Ort der Ausführung 
    4. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
    5. voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
  • Information nach § 20 Abs. 3 über erfolgte Auftragserteilung nach Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

    Jahr; lfd. Nr.; Art der Maßnahme;

    1. Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
    2. gewähltes Vergabeverfahren
    3. Auftragsgegenstand 
    4. Ort der Ausführung
    5. Name des beauftragten Unternehmens und dessen Adressdaten
  • Information nach § 19 Abs. 2 über erfolgte Auftragserteilung nach Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb und Freihändige Vergaben ohne Teilnehmerwettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

    Jahr; lfd. Nr.; Art der Maßnahme;

    1. Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
    2. Name des beauftragten Unternehmens und dessen Adressdaten
    3. Vergabeart 
    4. Art und Umfang der Leistung
    5. Zeitraum der Leistungserbringung