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Hinweise für Kunden

Sie wollen einen Trinkwasseranschluss legen oder verändern lassen und benötigen einen Installateur? In unserem Installateurverzeichnis finden Sie die beim ZBL eingetragenen Installateure. Installationsarbeiten an Kundenanlagen dürfen nur von Installationsunternehmen vorgenommen werden, die in einem Installateurverzeichnis eingetragen sind (siehe AVBWasserV § 12 Abs. 2).

Hinweise für die Installateure

Sie sind ein Installateurbetrieb und wollen sich in unserem Installateurverzeichnis listen lassen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

 

Slideshow Items

Gas- und Wasserinstallation Andreas Schulze

Pürstener Straße 9
04575 Neukieritzsch
Tel.: 03433-910144

H+S Haustechnik Böhlen GmbH

Werkstraße 2
04564 Böhlen
Tel.: 034206-34235

HausFuchs Borna UG

Grenzstraße 4
04552 Borna
Tel.: 03433-208558

Haustechnik Niessen

Otto-Fischer-Straße 1
04564 Böhlen
Tel.: 034206-52965

Haustechnik Wiesenbach GmbH

Gewerbegebiet Waldstraße 5
04552 Borna
Tel.: 03433-27500

Heizung-Sanitär Horst Lemanczyk

Bahnhofstraße 10
04571 Rötha
Tel.: 034206-52306

Heizungsbau Henk Hermsdorf

Leibnizstraße 21
04552 Borna
Tel.: 03433-852700

Installateur- und Heizungsbau Steffen Schroeder

Straße des 15. Oktober 7
04575 Neukieritzsch
Tel.: 03433-902661

Jörg Becker & Eric Becker GbR

Altstädter Hauptstraße 38
04552 Borna
Tel.: 03433-201051

Klempner - Installateur Lutz Dorschel

Otto-Fischer-Straße 7
04564 Böhlen
Tel.: 034206-51182

Klempnerei Kluge

Am Wilhelmschacht 12
04552 Borna
Tel.: 03433-205120

May & Schwarz GmbH

Am Wilhelmschacht 3
04552 Borna
Tel.: 03433-27360

Naumann Haustechnik

Güntzelstraße 1a
04571 Rötha
Tel.: 034206-55392

Reuter & Wiesner GbR

Am Anger 17
04463 Gro

Sanitär und Heizungsbau Stefan Rühl

An den Bruchteichen 9
04575 Neukieritzsch
Tel.: 03433-905003

Sanitär-Heizung-Klempnerei Stephan Eckner

Hauptstraße 100
04565 Regis-Breitingen
Tel.: 034492-22688

Sanitär-Heizung-Klima Steffen Schulze

D 26A
04523 Elstertrebnitz
Tel.: 034296-72140

SHK Genser UG

Arthur-Graf-Straße 32
04539 Groitzsch
Tel.: 034296-74772

SHK Thrandorf

Markt 6
04523 Pegau
Tel.: 034296-76859

Teichmann Gebäudetechnik und Ausbau GmbH

Kantstraße 2
04552 Borna
Tel.: 03433-777710

Vogel Heizung-Sanitär-Gas-Installation

Landstraße 52
04567 Kitzscher
Tel.: 03433-740211

Wagner & Wiedersich GmbH

Breitstraße 12
04539 Groitzsch
Tel.: 034296-41209

Weißflog Haustechnik

Am Sportplatz 5
04567 Kitzscher
Tel.: 0176-57861917

Wolfgang Ziegler GmbH

Am Anger 3
04571 Rötha
Tel.: 034206-54103

Tägliche Qualität, die dich erfrischt

Tägliche Qualität,
die dich erfrischt

Unser Trinkwasser ist ein Naturprodukt mit natürlichen Mineralien aus der Region. Als wichtigstes Lebensmittel ist es klar, kühl, frisch und stets streng kontrolliert. Wir versorgen den Landkreis Borna mit der Ressource von konstant hoher Qualität. 

Trinkwasserqualität

Wasserhärte

Die Härte von Wasser wird durch die Menge gelöster Calcium- und Magnesiumverbindungen („Kalk") charakterisiert. Je höher der Gehalt, desto härter das Wasser. Die Angaben erfolgen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Diese teilt man gemäß Waschmittelgesetz in drei Härtebereiche ein. Die folgende Tabelle verdeutlicht den Zusammenhang.

Härtebereich  Beschreibung mmol Calciumcarbonat/l  °dH
1 weich 0 bis 1,5 0 bis 8,4
2 mittel 1,5 bis 2,5 8,4 bis 14
3 hart über 2,5  über 14

Umrechnung der Gesamthärte: 1 mmol/l=5,61 °dH

Die Härte des Trinkwassers hat keinen Einfluss auf seine Qualität. Sie erteilt lediglich Auskunft über den Gehalt der beiden Mineralstoffe Calcium und Magnesium.

Für Wasserleitungen im Haus ist eine gewisse Wasserhärte durchaus wünschenswert.
Es entwickelt sich eine schützende Kalkbeschichtung, die die Korrosionsgefahr in den
Rohren mindert.

Trinkwassergüte wird durch ständige Qualitätskontrolle garantiert.

Grundlage hierfür sind die strengen gesetzlichen Anforderungen in der Bundesrepublik Deutschland an die physikalische, chemische und bakteriologische Beschaffenheit des Trinkwassers, festgelegt in der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001. Die Einhaltung der Trinkwasserqualität wird ständig durch ein Trinkwasserlabor und durch das zuständige Gesundheitsamt kontrolliert.

Das durch die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH und unsere Wasserwerke Borna-Kesselshain und Borna-Altstadt gelieferte Trinkwasser entspricht in allen Belangen den gesetzlichen Anforderungen. In unserem Verbandsgebiet werden alle Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung eingehalten und zum Teil weit unterschritten. Hinsichtlich der Wasserlieferer, Aufbereitung des Trinkwassers und Zusatz von Chemikalien  wurden im Verbandsgebiet keine Veränderungen vorgenommen.

Bereich Trinkwasserbereitstellung Härtebereich
Beucha, Blumroda, Borna, Braußwig, Breunsdorf, Dalitzsch, Dittmannsdorf, Dreiskau-Muckern, Espenhain, Eula mit Kesselshain, Gaulis, Gestewitz, Großpösna (Lagovida), Großpötzschau, Großstolpen, Großzössen, Haubitz, Hainichen, Kahnsdorf, Kieritzsch, Kitzscher, Kleinbeucha, Kleinpötzschau, Lippendorf, Lobstädt, Mölbis, Oelzschau, Pödelwitz, Pötzschau, Rötha, Steinbach, Stockheim, Thierbach, Trages Wasserwerk Kesselshain hart, Härtebereich 3, 4,1 mmol/l, entspricht 23,1 °dH
Deutzen, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Böhlen Mischwasserversorgung je nach Fahrweise von Wasserwerk Kesselshain und von Fernwasserversorgung Torgau mittel, Härtebereich 2, 1,98 mmol/l, entspricht 11,1 °dH
Borna-Altstadt, Neukirchen, Wyhra, Raupenhain, Plateka, Zedtlitz je nach Fahrweise von Wasserwerk Kesselshain und von Wasserwerk Altstadt mittel, Härtebereich 2, 2,3 mmol/l, entspricht 13,1 °dH
Pegau, Wiederau, Weideroda, Großstorkwitz, Audigast, Kobschütz, Schnaudertrebnitz, Elstertrebnitz, Flugplatz Böhlen Fernwasserversorgung Torgau AGS Rüssen mittel, Härtebereich 2, 1,93 mmol/l, entspricht 10,8 °dH
Groitzsch, Altengroitzsch, Großprießligk, Wischstauden, Brösen, Auligk mit Gatzen, Kleinprießligk, Saasdorf, Löbnitz-Bennewitz Fernwasserversorgung Torgau AGS Groitzsch mittel, Härtebereich 2, 1,93 mmol/l, entspricht 10,8 °dH
Ramsdorf, Hagenest, Wildenhain, Thräna, Michelwitz, Nöthnitz, Maltitz, Nehmitz, Berndorf, Kleinhermsdorf, Hemmendorf, Methewitz, Pautzsch, Droßkau, Obertitz, Cöllnitz, Langenhain, Oellschütz, Hohendorf, Versorgungsgebiet Altenburg / Lucka Fernwasserversorgung Torgau AGS Lucka mittel, Härtebereich 2, 1,93 mmol/l, entspricht 10,8 °dH

Verbrauchsgebühr ab 01.01.2023

Abnahmemenge netto brutto
bei einer Abnahmemenge pro Messeinrichtung bis 50.000 m³/Jahr 1,98 €/m³ 2,12 €/m³
bei einer Abnahmemenge pro Messeinrichtung von über 50.000 m³/Jahr:
- für Abnahmemengen bis 50.000 m³/Jahr:
- für die 50.000 m³/Jahr übersteigende Abnahmemenge:
1,98 €/m³
1,37 €/m³
2,12 €/m³
1,47 €/m³
bei einer Abnahmemenge pro Messeinrichtung von über 100.000 m³/Jahr:
- für Abnahmemengen bis 50.000 m³/Jahr:
- für die 50.001 m³/Jahr bis 100.000 m³/Jahr:
- für die 100.000 m³/Jahr übersteigende Abnahmemenge:
1,98 €/m³
1,37 €/m³
1,14 €/m³
2,12 €/m³
1,47 €/m³
1,22 €/m³

Grundgebühr nach Wohneinheiten*

brutto: 7,49 € pro Monat

* Wohneinheit
Als Wohneinheit gelten zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte oder genutzte Räume, die entweder nach ihrer Anordnung oder nach ihrem tatsächlichen Gebrauch zusammen genutzt werden. Zur Mindestausstattung einer Wohnung gehören Koch- und Waschgelegenheiten sowie wenigstens die Mitbenutzung einer Etagen- oder Außentoilette.  

Grundgebühr bei Nichtwohneinheiten**

Neben der Verbrauchsgebühr wird eine Grundgebühr gestaffelt nach den Zählergrößen der Wasserzähler erhoben.

Zählergrößen nach EU-Messgeräte-Richtlinie

** Nichtwohneinheit
Eine Nichtwohneinheit sind Räume, welche überwiegend zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt werden (z.B. Gewerbebetriebe; Einrichtungen des medizinischen, pflegerischen, kirchlichen oder kulturellen Bereiches, sowie der Wissenschaft und Forschung; eigene Geschäftsräume von freiberuflich tätigen Personen außerhalb der Wohneinheit) - sowie Räumlichkeiten mit Sondernutzung.  

Zählergröße pro Monat (netto) pro Monat (brutto) Zählergröße pro Monat (netto) pro Monat (brutto)
Q34 7,00 € 7,49 € Q3160 280,00 € 299,60 €
Q310 17,50 € 18,73 € Q3250> 437,50 € 468,13 €
Q316 28,00 € 29,96 € Q325/Q34 43,75 € 46,81 €
Q325 43,75 € 46,81 € Q363/Q34 110,25 € 117,97 €
Q340 70,00 € 74,90 € Q3100/Q34 175,00 € 187,25 €
Q363 110,25 € 117,97 € Q3250/Q316 437,50 € 468,13 €
Q3100 175,00 € 187,25 € Q3400/Q316 700,00 € 749,00 €

Beste Reinigung,
ist unser Anspruch

Niederschlagswasser und Schmutzwasser aus den Haushalten und Unternehmen im Landkreis Borna gilt es wieder aufzubereiten. Die Abwasserbehandlung ist wichtig, um einen guten Gewässerzustand zu erhalten. Auf einem hohen technischen Niveau und mit modernster Technik kümmern wir uns darum. 

Beste Reinigung, ist unser Anspruch

Verbrauchsgebühr ab 01.01.2023

Gebühr brutto Datum
Schmutzwassergebühr 1,95 € pro m³ seit 01.01.2017
Niederschlagswassergebühr 1,11 € pro m² ab 01.01.2022

Grundgebühr nach Wohneinheiten*

brutto: 7,00 € pro Monat / seit 01.01.2007

* Wohneinheit
Als Wohnungseinheit gelten zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte oder genutzte Räume, die entweder nach ihrer Anordnung oder nach ihrem tatsächlichen Gebrauch zusammen genutzt werden. Zur Mindestausstattung einer Wohnung gehören Koch- und Waschgelegenheiten sowie wenigstens die Mitbenutzung einer Etagen- oder Außentoilette.

Grundgebühr bei Nichtwohneinheiten**

Neben der Einleitungsgebühr wird eine Grundgebühr gestaffelt nach den Zählergrößen der Wasserzähler für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung erhoben.

Zählergrößen nach EU-Messgeräte-Richtlinie

** Nichtwohneinheit
Eine Nichtwohneinheit sind Räume, welche überwiegend zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt werden (z.B. Gewerbebetriebe; Einrichtungen des medizinischen, pflegerischen, kirchlichen oder kulturellen Bereiches, sowie der Wissenschaft und Forschung; eigene Geschäftsräume von freiberuflich tätigen Personen außerhalb der Wohneinheit) - sowie Räumlichkeiten mit Sondernutzung.

Zählergröße pro Monat (brutto) Zählergröße pro Monat (brutto)
Q34 7,00 € Q3160 280,00 €
Q310 17,50 € Q3250> 437,50 €
Q316 28,00 € Q325/Q34 43,75 €
Q325 43,75 € Q363/Q34 110,25 €
Q340 70,00 € Q3100/Q34 175,00 €
Q363 110,25 € Q3250/Q316 437,50 €
Q3100 175,00 € Q3400/Q316 700,00 €

Wir leihen Ihnen gerne unseren Standrohrzähler aus

Die Standrohrzählerausgabe und -rückgabe erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0175 62 07 21 5 oder per
E-Mail an standrohrzaehlerausleihe@zbl-borna.de

Dienstags und donnerstags von: 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr.
Gesonderte Terminvereinbarungen sind im Ausnahmefall möglich. Darüber entscheidet die Terminvergabestelle.

Termin buchen

Termin buchen

0175 62 07 21 5 oder
standrohrzaehlerausleihe@zbl-borna.de

Kaution überweisen

Kaution überweisen

250,00 €
Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE43 1203 0000 0001 3070 16
BIC: BYLADEM1001

Standrohrzähler abholen

Standrohrzähler abholen

Lager - Halle 3
Sie erhalten nach Vorlage des Einzahlungsbeleges den Standrohrzähler und es wird ein Standrohrzähler-Ausleihevertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Gerne können Sie diesen bereits ausgefüllt mitbringen.

Gartenwasserzähler

Befreiung von der Schmutzwassergebühr

Gilt nur für die Orte: Borna Stadt, Alte Siedlung Kesselshain, Thräna, Blumroda, Deutzen, Regis-Breitingen Stadt, Ramsdorf, Hagenest, Wildenhain

Die Kunden des ZBL der o.g. Orte haben gemäß § 43 Abs. 1 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (AbwS), in ihrer jeweils gültigen Fassung, die Möglichkeit, einen Gartenwasserzähler zu installieren. Die Entnahme von Trinkwasser über einen Gartenwasserzähler darf ausschließlich nur zur Grundstücksbewässerung verwendet werden.

Der Gartenwasserzähler ist Eigentum des Kunden und kann durch diesen oder durch ein beauftragtes Unternehmen nach dem Hauptwasserzähler installiert werden.

schriftlicher Antrag zur Installation eines Gartenwasserzählers - Meldepflicht

schriftlicher Antrag zur Installation eines Gartenwasserzählers - Meldepflicht

per E-Mail an kundenbuero@zbl-borna.de
oder per Post

Installation des Gartenwasserzählers

Installation des Gartenwasserzählers

Abnahmepflicht durch ZBL-Mitarbeiter

Abnahmepflicht durch ZBL-Mitarbeiter

Verwaltungskosten 40,00 €,
zzgl. Fahrtkostenpauschale 20,00 €
gesetzliche Eichfrist alle 6 Jahre

Der Schmutzwasserabzug erfolgt dann mit dem Gebührenbescheid für das jeweilige Abrechnungsjahr. Bei Ablauf der gesetzlichen Eichfrist erfolgt automatisch der Wegfall des Schmutzwasserabzugs.

Um die Schmutzwasserabsetzung zu ermöglichen, müssen Sie bis zum 31.12. eines jeden Jahres den Zählerstand Ihres Gartenwasserzählers per E-Mail an kundenbuero@zbl-borna.de oder per Post übermitteln.