| Tarifübersicht |
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Unsere Wassergebühren
(jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer)
1. Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge berechnet.
2. Grundgebühr
Neben der Verbrauchsgebühr wird eine Grundgebühr pro Wohnungseinheit* erhoben.
Bei Nichtwohneinheiten** wird neben der Verbrauchsgebühr eine Grundgebühr gestaffelt nach den Zählergrößen der Wasserzähler erhoben.
Pauschaltarif
Wenn Wasserzähler nicht eingebaut sind, werden die Wasserabnehmer zur Gebühr pauschal veranlagt. Sie setzt sich je nach Ausstattungsgrad aus einer pauschalen Verbrauchsgebühr (Liter pro Person pro Tag)
und einer Vorhaltegebühr, welche sich nach der Anzahl der über den Hausanschluss versorgten Wohnungseinheiten (WE) und Nichtwohneinheiten berechnet, zusammen.
Die Vorhaltegebühr beträgt
Als Wohnungseinheit gelten zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte oder genutzte Räume, die entweder nach ihrer Anordnung oder nach ihrem tatsächlichen Gebrauch zusammen genutzt werden. Zur Mindestausstattung einer Wohnung gehören Koch- und Waschgelegenheiten sowie wenigstens die Mitbenutzung einer Etagen- oder Außentoilette.
Eine Nichtwohneinheit sind Räume, welche überwiegend zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt werden (z. Bsp. Gewerbebetriebe; Einrichtungen des medizinischen, pflegerischen, kirchlichen oder kulturellen Bereiches, sowie der Wissenschaft und Forschung; eigene Geschäftsräume von freiberuflich tätigen Personen außerhalb der Wohneinheit) - sowie Räumlichkeiten mit Sondernutzung. |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 13. April 2012 ) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kontakt
Zweckverband Wasser/Abwasser
Bornaer Land
Blumrodapark 6
04552 Borna
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