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Aufgaben des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Land im Bereich Abwasser
Der Zweckverband hat die Aufgabe, anstelle der Mitglieder Borna,
Deutzen und Regis-Breitingen in deren Gebiet die öffentliche
Abwasserbeseitigung im Sinne des § 63 Abs. 1 SächsWG durchzuführen. Er
hat insbesondere alle Abwasser- beseitigungsanlagen einschließlich der
Ortskanäle und der Sonderbauwerke zu planen, zu errichten, zu
unterhalten, zu erweitern und zu betreiben. Ebenso hat er den in
Kleinkläranlagen anfallenden Schlamm und den in abflusslosen Gruben
anfallenden Inhalt zu entnehmen, zu transportieren, zu behandeln und zu
beseitigen. Die bei der Abwasserbeseitigung anfallenden Reststoffe und
Abfälle sind einer Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.
Der
Zweckverband ist, soweit ihm die Aufgabe der Abwasserbeseitigung
übertragen ist, gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 SächsAbwAG anstelle der
Kleineinleiter abgabepflichtig. Zur Deckung der dem Zweckverband dabei
entstehenden Aufwendungen soll er gemäß § 8 Abs. 2 SächsAbwAG, von dem
jeweiligen Eigentümer oder an dessen Stelle von den dinglich
Nutzungsberechtigten des Grundstücks eine Abgabe nach einer gesonderten
Satzung erheben.
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 06. November 2008 )
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